Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht ist die Schnittstelle von Recht und Wirtschaft. Hierbei bilden Verträge die Basis jeden Geschäfts. Als Einzelunternehmer, Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) müssen Sie Ihr Geschäftsmodell umsetzen und alles was im Gesetz nicht allgemein enthalten ist, regeln. Die bei Ihrer Gründung getroffenen strategischen Entscheidungen beeinflussen Ihre Gesellschaft noch Jahre später. Ihre Gesellschaftsverträge sollten daher in den entscheidenden Punkten professionelle, praxistaugliche und interessengerechte Regelungen enthalten.

Nach unser sorgfältigen Analyse Ihrer wirtschaftlichen Ziele können Sie eine individuelle Lösung für Ihre gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen von uns erwarten.

Bei Konflikten, insbesondere bei der Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen nutzen wir Dank unserer Expertise die jeweils für Sie beste Strategie – von der kompromisslosen Rechtsverfolgung vor Gericht bis  hin zur Gestaltung nachhaltiger einvernehmlicher Streitbeilegung.

Unser Beratungsangebot im Wirtschaftsrecht im Überblick:

  • Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Gestalten und Prüfen von Gesellschaftsverträgen, Gesellschafterbeschlüssen, Gesellschafterversammlungen, Kapitalerhöhungen und sonstigen Maßnahmen für Ihre GbR, OHG, KG, GmbH oder sonstige Gesellschaftsform
  • Begleitung bei Gesellschafterstreitigkeiten, vor allem im Hinblick auf ein Wettbewerbsverbot, Informationsrechte sowie einer Abfindung und der damit zusammenhängenden Unternehmensbewertung
  • Beratung von GmbH-Geschäftsführern bezüglich Geschäftsführervertrag, Kündigung, Abberufung und Amtsniederlegung sowie in Fragen der Geschäftsführerhaftung, des Wettbewerbsverbots oder auch die Sozialversicherungspflicht
  • Unternehmenskauf und -verkauf