Ausländerrecht

Das sog. „Ausländerrecht“ regelt im Kern die Einreise und den Aufenthalt sowie die Migration von Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Wir beraten und vertreten Sie zu allen Fragen betreffend den Anspruch auf Erteilung und Versagung von Aufenthaltsgenehmigungen und Verlängerungen. Ebenso klären wir fachkundig Fragen zum Familiennachzug von Ausländern sowie den Ehegattennachzug. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie bei der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Einbürgerung sowie einer Niederlassungserlaubnis.

Wir prüfen individuell auf den konkreten Einzelfall angepasst fachkundig zunächst für Sie, um welches Ziel es Ihnen geht und wie dieses erreicht werden kann. Sodann ermitteln wir, nach welchem Recht sich die entscheidenden Fragen richten, um das Ziel mit den richtigen und fristgerechten Anträgen kostengünstig und schnell zu erreichen.

Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Themen:

  • Erwerbstätigkeit
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Kenntnisprüfung
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungslerlaubnis für Hochqualifizierte
  • Einreise zum Zwecke der Familienzusammenführung
  • Aufenthaltstitel für leitende Angestellte und Geschäftsführer
  • Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit
  • Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
  • Visaerteilung zu Studienzwecken
  • Reisepass für Ausländer
  • Visumsantrag
  • Aufenthaltserlaubnis, notfalls durch einen Härtefallantrag