Strafrecht

Die Einleitung eines Strafverfahrens ist für jeden Betroffenen eine besondere Herausforderung. Daher stehen wir Ihnen von Anfang an zur Seite und verteidigen Sie kompetent, seriös und diskret in allen Stadien des Verfahrens, um die bestmögliche Verteidigung vom ersten Tag an sicherzustellen. In vielen Fällen kann mit dieser umfassenden Betreuung bereits im Vorverfahren (Ermittlungsverfahren) eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

Sofern Sie Beschuldigter eines Strafverfahrens sind oder eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren, damit wir in einem unverbindlichen Erstgespräch das bestmögliche Vorgehen mit Ihnen besprechen können. Da Ihnen zudem das Gesetz mit § 136 StPO das Recht zu Schweigen gewährt, raten wir Ihnen grundsätzlich von einer voreiligen Einlassung zur Sache ab.

Wir beraten Sie in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Jungendstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verteidigung in der Revision vor allem Oberlandesgerichten und dem Bundesfinanzhof