Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Übertragung von privaten Rechten und Pflichten beim Versterben einer natürlichen Person. Dafür stellt der Gesetzgeber eine Auffangregelung zur Verfügung, sollte sich der Erblasser hierüber keine Gedanken gemacht haben oder nicht formgerecht niedergelegt haben.

Daher müssen zu Lebzeiten des Erblassers die Familien- und Vermögensverhältnisse erfasst werden. Hierbei empfiehlt es sich auch Regelungen im Hinblick auf Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung zu treffen. Zudem ist nachfolgendend der Wunsch des Erblassers zu besprechen, wie mit seinem Nachlass verfahren werden soll.

Wir lassen Sie in dieser Situation nicht allein und erarbeiten mit Ihnen zusammen eine für Sie optimale Lösung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Beerdigungsregelungen
  • Berechnung des Pflichtteils
  • Berliner Testament
  • Erbauseinandersetzung
  • Ermittlung der Erben
  • Nachlasspflege- und Verwaltung
  • Testamentsgestaltung und Behindertentestament
  • Testamentsvollstreckung / Durchsetzung letzter Wille
  • Unternehmensnachfolge im Erbfall
  • Vermächtnis
  • Vollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Wohnungsauflösung
  • Digitaler Nachlass