Familienrecht

Das Familienrecht umfasst neben der klassischen Scheidung auch Fragestellungen zum Vermögensausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt).

Auseinandersetzungen in Familien sind oft mit einer großen emotionalen Anspannung der betroffenen Parteien verbunden. Eine qualitativ hochwertige und umfangreiche rechtliche Beratung kann die emotionale Belastung abbauen und oft auch den Gang zum Gericht ersparen.Daher können Sie auf eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre familienrechtlichen Angelegenheiten durch uns vertrauen.

Unsere Leistungen reichen von der einverständlichen Ehescheidung mit Versorgungsausgleich über isolierte Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren bis hin zu umfangreichen Scheidungsverbundverfahren, in denen Ehegatten- und Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausratsverteilung und Wohnungszuteilung zu regeln sind. Wir entwerfen Eheverträge und Trennungsvereinbarungen, treffen Regelungen für Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften und vertreten unsere Mandanten in deren Auseinandersetzung. Unsere Tätigkeit umfasst auch das Betreuungsrecht einschließlich vorbeugender Betreuungsverfügungen.

Unsere Tätigkeiten sind unter anderem folgende:

  • Familienrecht, wie Ehe, Trennung, Scheidung
  • Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Güterrecht, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich
  • nichtehelichen Lebensgemeinschaften und der Lebenspartnerschaften betreffen
  • Kindschaftsrechte, wie Sorgerecht, Umgangsrecht
  • Adoptions- und Pflegekinderrecht